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Beantragen sie die erstattung der ausländischen mehrwertsteuer (EU) vor dem 30.09.2022!

Wenn Sie die in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern wollen, müssen Sie Ihren Antrag rechtzeitig stellen, am besten noch heute. 


DAN WAS MÜSSEN SIE DENKEN UND WIE VIEL ZEIT VERBLEINT IHNEN?
 
Ausländische Mehrwertsteuer. Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat lokale Mehrwertsteuer zahlen, weil Sie dort tanken, in ein Hotel übernachten, eine Schulung besuchen, usw., können Sie diese Mehrwertsteuer unter bestimmten Bedingungen zurückfordern.
 
Sie können die Erstattung über das Online-Portal Intervat beantragen.
Sie können die Erstattung der in einem anderen EU-Mitgliedstaat beruflich gezahlten Mehrwertsteuer über eine separate Intervat-Module beantragen. Der Mehrwertsteuerbetrag muss jedoch mindestens 50 EUR pro Mitgliedstaat betragen.
Die belgische MwSt-Verwaltung sorgt dann dafür, dass der Antrag dem betreffenden Mitgliedstaat zugeht.
 
Bitte beachten Sie, dass, anders als Sie vielleicht denken, nicht die belgischen Mehrwertsteuervorschriften gelten, sondern die lokalen ausländischen Mehrwertsteuervorschriften. Die Mehrwertsteuer auf Kraftstoffkosten für Firmenwagen kann beispielsweise in Belgien bis zu 50 % in Abzug genommen werden, was in anderen EU-Mitgliedstaaten jedoch nicht (immer) der Fall ist. Das bedeutet aber auch, dass manchmal mehr Mehrwertsteuer zurückgefordert werden kann, als Sie vielleicht erwarten!
 
Einreichungsfrist. Der Antrag auf Erstattung der ausländischen Mehrwertsteuer für 2021 muss bis zum 30.09.2022 eingereicht werden.
 
Handeln Sie jetzt und fordern Sie die im Kalenderjahr 2021 angefallene ausländische (EU-)Mehrwertsteuer zurück! Wenn Sie Ihren Antrag erst nach dem 30. September 2022 stellen, verfällt Ihr Anspruch auf Erstattung unwiderruflich.
 
Da einige Mitgliedstaaten sehr formalistisch sind und den Antrag ablehnen, wenn nicht alles im Antragsdossier korrekt ausgefüllt ist und/oder die richtigen Anhänge (Rechnungen usw.) im richtigen Format übermittelt wurden, ist es ratsam, sich dabei von einem Fachmann, wie uns, assistieren zu lassen..
 

 

 

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

 

Ihre Sachbearbeiterin steht Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.